Wir sind für dich da

Unterstützung bei
Herausforderungen

Wir unterstützen dich bei Fragen und Konflikten

In der Ausbildung kann es auch mal schwierig werden. Wenn du Fragen hast oder es Probleme im Ausbildungsverhältnis gibt, lassen wir dich damit nicht allein. Wir stehen dir als Ansprechpartner zur Seite und zeigen dir, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

1. Ausbildungsberater bei
Fragen zur Ausbildung

Wenn es in deiner Ausbildung Fragen oder Probleme gibt, kann dir ein/e Ausbildungsberater/in weiterhelfen. Sie sind Ansprechpersonen für speziellere rechtliche Fragen rund um das Ausbildungsverhältnis.

Eine/n Ausbildungsberater/in gibt es in jedem Berufsschulbezirk. Eine Übersicht aller Ausbildungsberater/innen findest du hier sowie zusätzlich im Downloadbereich.

Wobei kann dir der/die Ausbildungs­berater/in helfen?

Zum Beispiel bei Fragen wie:

  • Meine Kanzlei zahlt meine Ausbildungsvergütung nicht.

  • Ich muss regelmäßig Überstunden machen.

  • Ich habe Fragen zu meinem Ausbildungsvertrag.

Der/Die Ausbildungsberater/in unterstützt dich dabei, deine Situation einzuordnen und die nächsten Schritte zu klären.

2. Hilfe durch
Schlichtungsverfahren

Wenn es zu Konflikten oder Schwierigkeiten im Ausbildungsverhältnis kommt, kann ein Schlichtungsverfahren helfen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb außergerichtlich zu klären und eine gütliche Einigung zu erreichen.

Bei Schwierigkeiten im bestehenden Ausbildungsverhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dir besteht die Möglichkeit den Schlichtungsausschuss der RAK Düsseldorf anzurufen. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach § 111 Abs. 2 ArbGG und ist einem arbeitsgerichtlichen Prozess zwingend vorgeschaltet.

Ziel des Verfahrens ist es, eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Die Verfahrensordnung findest du hier.

Antragsberechtigt bist du, sofern du volljährig bist, sowie dein Ausbildender. Solltest du minderjährig sein, steht dieses Recht nur deinem/r gesetzlichen Vertreter/in zu.

Das ist vom Einzelfall abhängig, könnten aber beispielsweise sein: Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Ausbildungsvertrag jeweils in Kopie etc.

Der Antrag ist bei uns schriftlich, z.B. per E-Mail, ohne besondere Form einzureichen oder kann mündlich zu Protokoll zu gegeben werden.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Jede/r Beteiligte trägt die ihr/ihm durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst. Dies gilt auch für Kosten von Zeuginnen und Zeugen oder Sachverständigen, die von euch zum Beweis angeboten werden.

Fragen?
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Du hast Fragen oder
brauchst Unterstützung?

In der Ausbildung läuft nicht immer alles reibungslos. Bei Fragen, Unsicherheiten oder Problemen stehen wir dir als Ansprechpartner/in zur Seite.

Aus dem Ausbildungsalltag
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